Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn sich beide Ehepartner darüber einig sind, dass die Ehe geschieden werden soll – und zusätzlich auch über die wichtigsten Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögen, Hausrat oder den Umgang mit gemeinsamen Kindern keine Streitigkeiten bestehen.
Das Verfahren verläuft dadurch deutlich schneller und stressfreier als eine streitige Scheidung. Einvernehmlichkeit bedeutet nicht, dass sich die Partner in allem verstehen – sondern dass sie bereit sind, eine sachliche Lösung zu akzeptieren.